Ordnungen

Hier findet Ihr die Ordnungen des VfB Hermsdorf e.V. (Hauptverein)

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Wahlordnung
für den VfB Hermsdorf e.V. und seine Abteilungen
Stand: 18.10.2017

1. Delegiertenversammlung
a) Das Präsidium stellt zu Beginn einen jedes Jahres anhand der Zahl der volljährigen Mitglieder (Stichtag Jahresbeginn) die Anzahl der von den Abteilungen zu wählenden Delegierten und Ersatzdelegierten (entspricht der Anzahl der zu wählenden Delegierten) fest. Diese Festlegung wird allen Abteilungen am Anfang des Jahres schriftlich bekanntgegeben.
b) Bei Verhinderung eines Delegierten teilt der Abteilungsvorstand dem Präsidium den jeweiligen Ersatzdelegierten mit, der an der Delegiertenversammlung teilnimmt. Hierbei soll an der Delegiertenversammlung der Ersatzdelegierte mit der höchsten Stimmzahl teilnehmen.
c) Die Delegierten erhalten zu Beginn der Delegiertenversammlung eine einfarbige Stimmkarte, damit sie von weiteren Vereinsmitgliedern und Gästen unterscheidbar sind.
d) Die Leitung der Delegiertenversammlung erfolgt durch den Präsidenten. Der Präsident ernennt einen Protokollführer. Das fertig gestellte Protokoll wird vom Präsidium genehmigt und von dem Protokollführer und dem Präsidenten unterzeichnet und anschließend auf der Website des Vereins und in der Vereinszeitschrift Rot-Weiss veröffentlicht. Das Protokoll ist verbindlich, sofern innerhalb von einem Monat nach der Veröffentlichung kein Einspruch erfolgt.
e) Der Ablauf der Delegiertenversammlung soll grundsätzlich entsprechend der Tagesordnung erfolgen.
f) Für die Wahl des Präsidenten wird von der Versammlung ein Wahlleiter bestellt. Der Wahlleiter veranlasst ggf. eine Vorstellung der Kandidaten/innen. Die Wahl erfolgt in offener Abstimmung. Gewählt ist der Kandidat mit den meisten Stimmen. Bei Stimmgleichheit soll eine Stichwahl stattfinden. Der Wahlleiter verkündet das Wahlergebnis und lässt die Annahme der Wahl von dem gewählten Kandidaten bestätigen.
g) Anschließend wird die weitere Versammlung und die Wahl der Vizepräsidenten, des Schatzmeisters, der Mitglieder des Prüfungsausschusses, des Breitensportwarts und des Hauptpressewarts von dem neu gewählten Präsidenten geleitet. Hierbei empfiehlt der Präsident der Mitgliederversammlung geeignete Kandidaten. Sofern sich weitere Kandidaten/innen zur Verfügung stellen erfolgt eine Einzelwahl. Gewählt sind die Kandidaten mit den meisten Stimmen. Eine Blockwahl ist zulässig.

2.Abteilungsversammlung / Delegiertenwahl
a) Die Abteilungsversammlungen finden turnusmäßig im Frühjahr vor der Delegiertenversammlung statt. Für die Abteilungsversammlungen gelten die Regelungen für die Delegiertenversammlung entsprechend.
b) Zu den Abteilungsversammlungen ist unter Bekanntgabe der Tagesordnung entsprechend wie zur Mitgliederversammlung einzuladen. Hierbei ist, soweit eine Wahl von Delegierten ansteht, auf die Delegiertenwahl unter Angabe der Anzahl der zu wählenden Delegierten und Ersatzdelegierten hinzuweisen. Die Abteilungsmitglieder sind um Vorschläge für die Delegierten zu bitten.
c) Die Abteilungsversammlung wird von dem Abteilungsvorsitzenden geleitet. Für den Ablauf der Versammlung und die Protokollführung gilt Ziff 1 c bis 1 f entsprechend. Nach Fertigstellung des Protokolls ist eine unterschriebene Ausfertigung dem Präsidium zu übergeben. In dem Protokoll sind für die gewählten Personen die Stimmzahlen anzugeben.
d) Die Delegierten für die Delegiertenversammlung sind turnusmäßig alle zwei Jahre im Frühjahr vor der Delegiertenversammlung zu wählen. Die Anzahl der zu wählenden Delegierten und Ersatzdelegierten wird dem Abteilungsvorstand gemäß Ziff 1 a mitgeteilt. Hierbei sollen zunächst die Delegierten und anschließend die Ersatzdelegierten gewählt werden. Eine Blockwahl ist zulässig.