Ehrenordnung
für den VfB Hermsdorf e.V. und seine Abteilungen
Stand: 14.11.2018

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Präambel

Das ehrenamtliche Engagement von Mitgliedern und Freunden des VfB Hermsdorf ist für das Zusammenleben und die Attraktivität des Vereins eine wesentliche Bereicherung. Die Ehrenordnung schafft den Rahmen, an besonders erfolgreiche Sportler, langjährige Mitglieder und an Personen, die sich besonders für den Verein einsetzen, Ehrungen auszusprechen.

§ 1 Zuständigkeit

1. Mitgliedern und Freunden des Vereins, die sich um eine Abteilung oder den Verein besonders verdient gemacht haben, kann auf Vorschlag der Abteilungen oder des Präsidiums eine Ehrung ausgesprochen werden. Die Vorschläge werden auf einer Sitzung des erweiterten Präsidiums erörtert und abgestimmt.
2. Die aufgrund der Dauer der Mitgliedschaft zu ehrenden Personen werden von der Geschäftsstelle zu einem festzulegenden Stichtag ermittelt.
3. Die Abteilungsvorstände teilen der Geschäftsstelle und dem Präsidium die Mitglieder mit, für die eine Ehrung aufgrund herausragender sportlicher Leistungen erfolgen soll.
4. Die Ehrung wird gemeinsam durch das Präsidium und den jeweiligen Abteilungsvorstand verliehen.
5. Bei besonderen Anlässen sowie bei Ehrungsveranstaltungen sind die Ehrenmitglieder vom Präsidium als Gäste einzuladen.

§ 2 Ehrung für langjährige Mitglieder

Es werden Ehrungen für ununterbrochene Mitgliedschaft im Verein wie folgt ausgesprochen:
1. für 10 Jahre Treuenadel in Bronze
2. für 25 Jahre Treuenadel in Silber
3. für 40 Jahre Treuenadel in Gold
4. für 50 Jahre Treuenadel in Gold mit einem Stein und ein Geschenk
5. für 60 Jahre Treuenadel in Gold mit zwei Steinen und ein Geschenk
6. für 70 Jahre Treuenadel in Gold mit drei Steinen und ein Geschenk
7. für 80 Jahre ein individuelles Geschenk
Zusätzlich erhält das Mitglied eine Urkunde.

§ 3 Ehrung für herausragende sportliche Leistungen

Es können für öffentlich anerkannte Leistungen im Breitensport, einzeln oder als Mannschaft, gewonnene Berliner-, Regional- oder Bundesmeisterschaften bzw. höherklassige Leistungen die für den Verein erbracht wurden, Ehrungen ausgesprochen werden.
Für erfolgreiche Sportler des Vereins werden verliehen:
1. Die Ehrennadel in Bronze mit Lorbeerblatt für außerordentliche Leistungen bei Berliner Meisterschaften
2. Die Ehrennadel in Silber mit Lorbeerblatt für außerordentliche Leistungen bei überregionalen Meisterschaften oder besonderen internationalen Wettkämpfen
3. Die Ehrennadel in Gold mit Lorbeerblatt für außerordentliche Leistungen bei Deutschen-, Europa- bzw. Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen
Zusätzlich wird eine Urkunde überreicht.

§ 4 Ehrung für besondere Verdienste um den Verein

Vereinsmitgliedern können nach einer mindestens fünfjährigen verdienstvollen und erfolgreichen Tätigkeit für den Verein geehrt werden. Den geehrten Mitgliedern wird eine Verdienstnadel in Gold (mit geschlossenem Kranz) und eine Urkunde verliehen.

§ 5 Verabschiedung von langjährigen Funktionären

Auf Vorschlag des erweiterten Präsidiums können langjährig tätige Funktionäre mit einem Abschiedsgeschenk und einer Urkunde geehrt werden.

§ 6 Ehrenmitgliedschaft

Langjährige Mitglieder, die außerordentliche Verdienste im Verein bzw. den Abteilungen erworben haben, können auf Vorschlag des erweiterten Präsidiums nach Beendigung ihrer Funktion durch das Präsidium zum Ehrenmitglied ernannt werden. Die Ernennung zum Ehrenmitglied setzt voraus, dass das betreffende Mitglied über einen langen Zeitraum durch sein ehrenamtliches Engagement die Entwicklung des Vereins bzw. der Abteilung wesentlich unterstützt, mitgeprägt und positiv beeinflusst hat. Die Ehrenmitglieder sind vom Vereinsbeitrag freigestellt.

§ 7 Ehrungsveranstaltung

Mindestens einmal jährlich findet eine Ehrungsveranstaltung statt. Die Einladung erfolgt durch die Geschäftsstelle.
Die Ehrungen gemäß den §§ 5 und 6 erfolgen in der Regel auf der jährlichen Delegiertenversammlung.

§ 8 Entziehung von Ehrungen

Auf Antrag des Präsidiums oder der betroffenen Abteilung kann die verliehene Ehrung nach §§ 4 bis 6 entzogen werden, wenn nachweislich ein schwerwiegendes Fehlverhalten vorliegt.

§ 9 Inkrafttreten

Diese Ehrenordnung tritt am 14.11.2018 durch Beschlussfassung des erweiterten Präsidiums gem. § 12 (1) f) der Vereinssatzung in Kraft