Ordnungen

Hier findet Ihr die Ordnungen des VfB Hermsdorf e.V. (Hauptverein)

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Beitragsordnung
06. November 2019

I. Hauptverein
1. Fördermitglieder des Hauptvereines zahlen einen Beitrag von jährlich mindestens 60,00 €
2. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Für Ehrenmitglieder sind an den Hauptverein keine Grundbeiträge abzuführen.
3. Der Vereinsbeitrag setzt sich aus dem an die Hauptkasse des Vereins abzuführenden Grundbeitrag und dem Abteilungsbeitrag zusammen. Der Grundbeitrag wird gemäß der Satzung von der Delegiertenversammlung auf Vorschlag des Präsidiums beschlossen. Die Abteilungen beschliessen einen Gesamtbeitrag, in dem der Grundbeitrag und der Abteilungsbeitrag enthalten ist.

II. Abteilungsbeitragsordnungen
1. Die Abteilungen stellen für ihren Bereich eigenständige Beitragsordnungen auf. Diese Beitragsordnungen sind in der jeweils aktuellen Fassung in der Geschäftsstelle des VfB Hermsdorf zu hinterlegen. Sie treten gemäß der Satzung mit der Genehmigung durch das Präsidium in Kraft.
2. Bei Beitragserhöhungen ist darauf zu achten, dass die aktuelle Beitragsordnung mit den neuen Beträgen komplett in der Abteilungsversammlung bestätigt wird.
Die aktualisierte Beitragsordnung ist vom Abteilungsvorstand zu unterzeichnen und mit einer Kopie des unterzeichneten Abteilungsversammlungsprotokolls kurzfristig an die Geschäftsstelle einzureichen.
3. In den Beitragsordnungen können Ermäßigungen für Kinder und Jugendliche, und Familien vorsehen werden. Weiterhin können Ermässigungen auf Antrag insbesondere für Auszubildende, Studenten, Passive Mitglieder und Sozialfälle vorgesehen werden. Hierbei sollen die Voraussetzungen der Ermäßigung jährlich geprüft werden.
4. In den Beitragsordnungen ist ein Fälligkeitstermin vorzusehen. In der Regel sollte ein Jahresbeitrag erhoben werden, wobei den Mitgliedern auch Teilzahlungen angeboten werden können. Es ist vorzusehen, dass der gesamte Jahresbeitrag fällig wird, wenn die Teilzahlungen nicht eingehalten werden.
5. Die Beitragsordnungen sollen mit den vorstehenden Regelungen, für die ein Mustertext zur Verfügung gestellt wird, verfasst werden.